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Dies gilt für: Erhaltungs-, Modernisierungs oder Renovierungsmaßnahmen wie z. B. Innenrenovierung Ihrer Wohnräume (Farbgestaltung, Tapezieren, Bodenbelagsarbeiten), Wärmedämmung/Trockenbau Fassaden- und Fensteranstrich |
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Im Unterschied zu Sonderausgaben oder Werbungskosten wird der Steuervorteil direktvon der Steuerschuld abgezogen und mindert sofort in voller Höhe die zu zahlende Einkommenssteuer. Individuelle und kompetente Beratung erhalten Sie bei uns. |