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  Dies gilt für:
  Erhaltungs-, Modernisierungs oder Renovierungsmaßnahmen wie z. B.
  Innenrenovierung Ihrer Wohnräume (Farbgestaltung, Tapezieren, Bodenbelagsarbeiten),
  Wärmedämmung/Trockenbau Fassaden- und Fensteranstrich
  Im Unterschied zu Sonderausgaben oder Werbungskosten wird der Steuervorteil direkt
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